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Die Arbeitsbewilligungen in der Schweiz sind durch Schweizer Gesetze sowie internationale Verträge mit anderen Ländern geregelt. Die wichtigste Veränderung derzeit sin die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und EU, insbesondere das Freizügigkeitsabkommen (FZA), welches viele Erleichterungen für beide Seiten vorsieht.
Nachstehend sind aufgeführt:
Merkblatt über Änderungen im Ausländerrecht seit 1. Juni 2004 Kurze Beschreibung des FZA Bewilligungskriterien
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