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Kosten


Gebühren

Die anfallenden Gebühren variieren nach Art der Arbeitsbewilligung sowie Herkunftsland der Antrag stellenden Person und reichen von CHF 100.- bis CHF 600.-. In der Regel wird bei Mehraufwand für eine Bewilligung ein Studenansatz von CHF 150.- verrechnet. Gerne erteilt die Abteilung Arbeitsbewilligungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) diesbezüglich nähere Auskünfte. Die Gebühren sind in Art. 8 und Art. 9 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (GebV-AUG) vom 24. Oktober 2007 sowie im Gebührenreglement zur GebV-AUG der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich festgelegt und können entsprechend eingesehen werden.
Die Gebühren werden seitens Arbeitgeber entrichtet und dürfen nicht auf die Arbeitnehmenden überwälzt werden. Die Kosten der Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis), Einreise-oder Aufenthaltszusicherung, Visum-Ermächtigung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Migrationsamtes des Kantons Zürich und werden separat verrechnet.

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