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BürgerInnen aus den EU-17-Staaten


Personen aus den EU-17-/EFTA-Staaten

Für Angehörige der EU-17 Mitgliedstaaten sowie der EFTA-Staaten gilt die vollständige Personenfreizügigkeit. Konkret gilt dies für Staatsangehörige folgender Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Island, Norwegen sowie Malta und Zypern.
Die Anmeldung sowie der Antrag auf Erhalt der Aufenthaltsbewilligung erfolgen stets vor Arbeitsbeginn bei der Einwohnerkontrolle der betreffenden Wohngemeinde. Hierbei sind mitzunehmen: gültige Reisedokumente (Reisepass oder ID), der Arbeitsvertrag oder die Arbeitsbestätigung. Für weitere Informationen zur Einreise wie auch zum Aufenthalt bitten wie Sie, wie auch Grenzgänger, sich direkt beim Migrationsamt des Kantons Zürich zu melden.

Angaben über befristete Aufenthalte bis 90 Tage pro Kalenderjahr im Rahmen einer Erwerbstätigkeit sowie für grenzüberschreitende Dienstleistungen finden Sie nachfogend unter:


Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP)
Weisungen und Erläuterungen über Einführung des freien Personenverkehrs (VEP)
 
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